Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung? Die häufigsten Sprachen, in denen unser Übersetzungsbüro beglaubigte Übersetzungen anfertigt, sind: |
|
Englisch, Spanisch, Deutsch, Schwedisch, Polnisch, Arabisch, Japanisch, Chinesisch, Russisch und Italienisch Was ist eine Beglaubigung und wofür benötigt man eine beglaubigte Übersetzung? |
|
Mit der Beglaubigung einer Übersetzung bestätigt der vereidigte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und macht diese durch Beglaubigungsformel, Stempel und Unterschrift zu einem amtlichen Dokument. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von Diplom-Übersetzern angefertigt werden, die vor einem deutschen Landgericht vereidigt sind. Sie benötigen diesen Service immer dann, wenn Sie beglaubigte Übersetzungen für z. B. Behördengänge, Firmengründungen, Bewerbungen oder andere wichtige Ereignisse verwenden möchten. Das Übersetzungsbüro TypeTime Translations erstellt u.a.
Folgende Unterlagen lassen unsere Kunden besonders häufig übersetzen und entsprechend beglaubigen:
Da unser Übersetzungsbüro ausschließlich professionelle Übersetzungen anbietet, können wir auch beglaubigte Übersetzungen in nahezu jede Sprache anfertigen. Preise für beglaubigte Übersetzungen: Für alle Übersetzungen bietet unser Übersetzungsbüro Beglaubigungen zum günstigen Festpreis von 15 EUR pro Dokument an. Bei größeren Aufträgen mit entsprechend vielen Dokumenten bieten wir natürlich auch Rabatte an. |
|
Apostille |
|
| Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde muss in vielen Fällen durch eine sog. Apostille bestätigt werden. Dies hängt von dem jeweiligen Land und der jeweiligen Behörde ab und sollte unbedingt im Vorwege geklärt werden. Wird nämlich eine Apostille benötigt, muss auch diese übersetzt werden. Ein Beispiel: Firma A möchte eine Repräsentanz im Ausland eröffnen und möchte von unserem Übersetzungsbüro die Unterlagen übersetzen lassen: 1. Firma A lässt notariell beglaubigte Abschriften der Original-Urkunden erstellen. |
|
2. Da eine von einem deutschen Notar erstellte Beglaubigung in der Regel im Ausland nicht anerkannt wird, wird die Unterschrift des Notars mit der Apostille noch einmal überbeglaubigt. Bitte klären Sie VORHER mit der jeweiligen Stelle, was genau erwartet wird. Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern.
Weitere Informationen zum Thema Beglaubigungen und Apostille finden Sie unter den folgenden Links des Auswärtigen Amtes:
Häufig gestellte Fragen: Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden Internationaler Urkundenverkehr - Legalisationen, Apostille, Urkundenüberprüfung Download Merkblatt: Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland
|
|