Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung?
Unsere geprüften professionellen Übersetzer bürgen mit ihrem Namen für die hohe Qualität ihrer professionellen Übersetzungen.
Beglaubigte Übersetzungen bietet Ihnen unser Übersetzungsbüro in jede Sprache. Egal ob Sie Ihre Bewerbung, Geschäftsberichte, Patente oder Unterlagen für ein Gericht übersetzen lassen möchten - beim Übersetzungsbüro TypeTime können Sie beglaubigte Übersetzungen für alle Sprachen bestellen.
Die häufigsten Sprachen, in denen unser Übersetzungsbüro beglaubigte Übersetzungen anfertigt, sind: |

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Englisch, Spanisch, Deutsch, Schwedisch, Polnisch, Arabisch, Japanisch, Chinesisch, Russisch und Italienisch
Was ist eine Beglaubigung und wofür benötigt man eine beglaubigte Übersetzung? |
Die Beglaubigung einer Übersetzung macht diese zu einem amtlichen Dokument.
Beglaubigte Übersetzungen werden für viele amtliche Zwecke im In- und Ausland benötigt
(Firmengründungen/-übernahmen, Bewerbungen, Bilanzen, Gesellschafterverträge, Zeugnisse, Diplome
uvm.).
Mit der Beglaubigung einer Übersetzung bestätigt der beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer die
Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und einem
Stempel.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von Übersetzern angefertigt werden,
die von den jeweiligen Landgerichten hierzu bestellt, ermächtigt, beeidigt bzw. vereidigt
sind. Diese Beeidigung kann in der Regel nur von Übersetzern beantragt werden, die für die
jeweilige Sprache eine staatliche Prüfung als Übersetzer abgelegt haben oder an einer
Hochschule Übersetzungswissenschaften (Diplom-Übersetzer) studiert haben und somit professionelle Übersetzungen in
hoher Qualität anfertigen können. Da das Übersetzungsbüro TypeTime ausschließlich professionelle Übersetzungen anbietet,
kann TypeTime auch beglaubigte Übersetzungen in nahezu jede Sprache anfertigen.
Preise für beglaubigte Übersetzungen:
Für alle Übersetzungen bietet unser Übersetzungsbüro Beglaubigungen zum günstigen Festpreis von 15 EUR pro Dokument an. Bei größeren Aufträgen mit entsprechend vielen Dokumenten bieten wir natürlich auch Rabatte an. |
2. Da eine von einem deutschen Notar erstellte Beglaubigung in der Regel im Ausland nicht anerkannt wird, wird die Unterschrift des Notars mit der Apostille noch einmal überbeglaubigt.
3. Die beglaubigten und mit der Apostille versehenen Dokumente werden jetzt von dem Übersetzer übersetzt. Wichtig: Auch der Wortlaut der Apostille muss übersetzt werden.
4. Im manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass die jeweilige Behörde dann auch noch die Beglaubigung des Übersetzers durch eine weitere Apostille verlangt.
Bitte klären Sie VORHER mit der jeweiligen Stelle, was genau erwartet wird.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern.
Weitere Informationen zum Thema Beglaubigungen und Apostille finden Sie unter den folgenden Links des Auswärtigen Amtes:
Häufig gestellte Fragen: Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden
Internationaler Urkundenverkehr - Legalisationen, Apostille, Urkundenüberprüfung
Download Merkblatt: Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland
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